Köln- Beim heutigen Verwaltungsgerichtstermin in Köln wurde offenbar der Klage der CDU stattgegeben. So verlautete es so eben aus Kreisen der CDU Köln Rodenkirchen. Gräfin Alexandra von Wengersky hatte ja für eine erneute Auszählung der Stimmen geklagt. Das Gericht soll dem Einspruch gegen die Gültigkeit des Ergebnisses stattgegeben haben.
Kontrolle und Begutachtung der Niederschriften des Wahltages sollen offenbar, wie von Frau Wengersky beklagt, Unregelmäßigkeiten aufweisen.
Das Gericht hat sich die Mühe gemacht, die Ergebnisse aller acht Briefwahlbezirke des Wahlkreises eingehend zu prüfen und es hat „bedeutsame Fehler“ bei der Erstellung des Ergebnisprotokolls des strittigen Stimmbezirks festgestellt.In jedem Falle schon einmal einen Übertragungsfehler von Zahlen.
Verhandelt wird weiterhin über die Klage des Stadtrats, die auf eine Neuauszählung aller fast 400.000 abgegebenen Stimmen vom Mai 2014 abzielt. Hier hat das Gericht bereits erkennen, dass die Stadt die Klage gegen die Bezirksregierung verlieren wird. Ein Urteil liegt jedoch aktuell noch nicht vor.
Frau Wengersky äusserte sich gestern zufrieden.“Es ist wichtig das die Stimmen der Bürger ernst genommen werden, sonst verliert man ja den Glauben an demokratische Wahlen. Ich bin froh über das Ergebnis, selbst wenn am Ende nicht zu anderen Mehrheiten führt.“
Sollte bei der Neuauszählung herauskommen das falsch gezählt wurde hätte das Folgen. Die SPD müsste einen von 27 Sitzen im Rat abgeben. Das wäre nach dem Stand der Dinger der Listenplatz 3. Es träfe den SPD-Parteichef und Oberbürgermeisterkandidaten Jochen Ott. Die Rot/Grüne Mehrheit, die nur durch die Stimme von OB Jürgen Roters (SPD) zustande kommt wäre Makulatur. Die SPD bezog bisher noch keine Stellung.