Alexandra Wengersky CDU klagt für Neuauszählung der Ratswahl Köln

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Alexandra Gräfin von Wengersky CDU Köln
Alexandra Gräfin von Wengersky CDU Köln

Köln – Endlich ist es soweit.Am Mittwoch ist Gerichtstermin. Wie immer wenn es um Gerichte und Termine geht: Es dauert. Im Falle der Neuauszählung der Kommunalwahl 2014 tauchen inzwischen unverständliche Vorgänge auf. Es sieht so aus, als wolle die SPD Köln das Thema totschweigen.

Am Mittwoch steht der überfällige Termin vor dem Verwaltungsgericht an. Wir hatten ja bereits berichtet: eine neue Auszählung der Kölner Ratswahl vom Mai 2014 ist doch selbstverständlich“ In der vergangenen Woche hatte ich ein Gespräch mit Alexandra Gräfin von Wengersky (CDU) die eine der drei vorliegenden Klagen veranlasst hatte. In der Folge gibt es jetzt eine Menge Lesestoff.

Am Mittwoch 25. März 2015 verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln über die Ergebnisse der Kölner Ratswahl. Um 10.00 Uhr beginnt die mündliche Verhandlung über den Streit zwischen dem Rat der Stadt Köln und der Bezirksregierung Köln über die vollständige Neuauszählung der Ratswahl.

Ab 11.00 Uhr geht es in zwei Verfahren von CDU-Vertretern gegen die Stadt Köln unter anderem um die Frage der Neufeststellung des Wahlergebnisses für den Stimmbezirk 20874 im Wahlbezirk 14 Rodenkirchen II Weiß Sürth.

Für den Kölner Süden hatte die CDU Politikerin Alexandra von Wengersky als betroffenes Ratsmitglied und Haupt-Einspruchsführerin geklagt. Frau von Wengersky will erreichen, dass die Kommunalwahlstimmen in dem Rodenkirchener Briefwahlstimmbezirk neu ausgezählt werden, weil die SPD in diesem Bezirk einen extrem vom Trend abweichenden Vorsprung hat. Die CDU Politikerin vermutet einen Fehler beim Ausfüllen des Ergebnisprotokolls. Sollte das der Fall sein, stünde der CDU ein Ratsmandat mehr zu, der SPD eins weniger.

Für das Colozine Magazin muss ich an dieser Stelle aus Gesprächen mit Nachbarn sagen, das die Bürger im Kölner Süden die eindeutige Position teilen, das neu gezählt werden muß!

Das sind unsere Stimmen und jede einzelne zählt. Und es liegt kein Misstrauen gegenüber den Wahlhelfern vor. Jeder von uns macht Fehler. Fehler müssen nicht verschleiert, sondern beseitigt werden. Am Ende wäre die Wahrheit aber gerade in diesem Fall für den Bürger sehr wichtig.

Unsere Frage lautete daher: Was ist denn Ihrer Ansicht nicht richtig gelaufen? Wie sind sie überhaupt darauf gekommen, das da was nicht stimmt?

Alexandra von Wengersky
: „Aller Wahrscheinlichkeit nach wurden die CDU-Stimmen für den Rat beim Eintragen in das Protokoll mit den SPD-Stimmen schlicht vertauscht. Das fällt sofort auf, wenn man zum Vergleich die Ratswahl-Ergebnisse des fraglichen Stimmbezirks aus den Jahren 2004 und 2009 heranzieht. 2004, und 2009 verhielten sich die Briefwahlergebnisse und die Ergebnisse in den drei einzelnen Stimmbezirken, aus denen sich der Briefwahlbezirk 20874 zusammensetzt, gleich.

Das Verhältnis von CDU- zu SPD-Stimmen war konstant und zeigte deutlichen Vorsprung für die CDU. Auch die Ergebnisse am Wahlsonntag in den entsprechenden Lokalen, folgten jeweils diesem Trend.

2014 soll das Ratswahl-Resultat der beiden Parteien im Briefwahlbezirk 20874 jedoch plötzlich genau entgegengesetzt gewesen sein, oder jedenfalls wurde das so im Protokoll notiert, während die Ergebnisse in den entsprechenden Stimmbezirken am Sonntag in den Lokalen, wie üblich aussahen, wie bei allen an diesem Tag durchgeführten Wahlen: Ratswahl, Bezirksvertretung, Europawahl und Integrationsrat.

Traditionell sind die Briefwahlergebnisse für die CDU noch besser, als die Ergebnisse an den Wahltagen selbst. Demnach erscheint das aktuelle Ergebnis im Briefwahlbezirk 20874 als höchst unwahrscheinlich. Es kann also von einem gravierenden Fehler ausgegangen werden“, so Alexandra von Wengersky.

Wir halten an dieser Stelle fest, das Frau Wengersky eine Differenz der Abweichung in dreistelliger Höhe sieht. Das ist nicht unerheblich und heißt ja im Sinne der Wähler, das ihre Stimmen möglicherweise nicht der gewünschten Partei zugeordnet wurden. Wir leben aber in einer Demokratie, die den Anspruch hat, jedem einzelnen Bürger die Möglichkeit zu geben, mit der eigenen Stimme über den Fortgang des politischen Geschehens frei zu entscheiden.

Frau Wengersky was war der Hauptgrund ihrer Verwaltungsgerichts Klage?


Alexandra von Wengersky
:Wenn solch auffällige und extrem vom Trend abweichende Auszählungen nicht mehr überprüft werden sollten, weil es für solche Fälle auf kommunaler Ebene keine Regelung gibt, wäre das Vertrauen der Kölner Bürger in demokratische Wahlen zerstört. Aus meiner Sicht hat unser Wahlrecht an dieser Stelle Lücken und es müsste ein Gesetz zur sicheren Handhabe der Wahlprüfung auf kommunaler Ebene entwickelt werden, was es bisher nicht gibt. Vielleicht wird Rodenkirchen auf diese Weise noch einmal zum Präzedenzfall.

Würde allerdings nicht nachgezählt und bliebe das Vertrauen der Bürger in demokratische Wahlen zerstört, hätte das erschütternde Auswirkungen

Weiter sagte Sie:“ In der Konsequenz müssten wir zukünftig das Organ Wahlprüfungsausschuss zur Überprüfung von Einsprüchen gänzlich abschaffen, da es in dieser Form sehr leicht manipulierbar ist oder besser müsste sofort eine Gesetzesänderung bzw. überhaupt eine Regelung für die kommunale Ebene herbeigeführt werden, die es bisher nur für die Landes- und Bundesebene gibt. Die Oberbürgermeisterwahl steht bereits vor der Türe. Mit gleichen Fehlern muss immer gerechnet werden.

Die betroffenen Parteien, denen durch eine Überprüfung der Wahlergebnisse aufgrund eines Einspruchs, voraussichtlich Nachteile entstehen würden, dürften sich genau genommen nicht an einem Beschluss beteiligen, der den Wahlprüfungsausschuss außer Kraft setzen und eine Wahlprüfung somit verhindern kann. Ansonsten würde der Wahlprüfungsausschuss durch Zuhilfenahme verbundener Koalitionspartner zum Spielball der möglicherweise zu Unrecht Begünstigten.“

An dieser Stelle gerät die Rodenkirchnerin leicht in Rage und man merkt es Ihr an, das sie das Thema richtig aufregt. Wobei man hinzufügen muss, das auch so mancher Bürger in Rodenkirchen oder in Sürth, diesen Vorgang als außergewöhnlich ansieht, sonst hätten wir uns sicher auch nicht getroffen.

Wir hatten ja inzwischen auch recherchiert und halten fest, das Aufgrund einer falschen Auszählung die Mehrheiten der Parteien sich bei der Verteilung der Ausschussmitglieder in die Gremien, zu Unrecht verschoben haben könnten. Das würde im weiteren bedeuten, das die SPD ein Ratsmandat verlieren würde.

Dazu sagt die CDU Politikerin: „Durch falsche Mehrheitsverhältnisse könnten in der Folge auch falsche Beschlüsse zustande kommen. Weiter müsste die Frage gestellt werden: Spiegelt das Verhältnis der Stadtverordneten im Rat dann am Ende noch den echten Bürgerwillen wider? Wollen wir das freie Wahlrecht als unser zentrales Gut der Demokratie riskieren? Eindeutig: Nein. In Zeiten sinkender Wahlbeteiligung und großer Wahlmüdigkeit wären mangelnde Wachsamkeit und Aufklärungsnotstand falsche Signale mit fatalen Folgen. Das Vertrauen in freie Wahlen und die Richtigkeit der Wahlergebnisse muss schnellstmöglich wieder hergestellt werden!“

Und fügt hinzu: „Die Ratswahl ist eine Personenwahl – ein Amt, welches der Bürger als Souverän einem bestimmten Kandidaten oder einer Kandidatin vergibt. Dieses Amt kann nicht einfach so von Parteien verteilt werden. Der Sitz im Rat ist kein Selbstzweck, sondern ein Ehrenamt, welches im Sinne des Bürgers würdig zu vertreten ist. Manchmal frage ich mich, ob den Partei- und Fraktionsspitzen der SPD die Meinung der überwiegenden Menge der Kölner egal ist, oder ob insbesondere die Herren Ott, Börschel und Kahlen sie nicht mehr wahrnehmen wollen oder können, wenn sie immer wieder an den Haaren herbeigezogene Begründungen suchen, warum die strittigen Briefwahlumschläge auf keinen Fall geöffnet werden dürften und warum kein einziger Einspruch zu berücksichtigen sei.

Sie berichtet weiter das in einer Ratssitzung zum Thema der Fraktionsvorsitzende der SPD, Martin Börschel gedroht habe: „Das würde Euch nicht gefallen, was Ihr in den Briefwahlumschlägen finden würdet!“

An dieser Stelle lenke ich ein. Hallo? Woher weiß er, was da drinnen ist? Warum geht er davon aus, dass uns das nicht gefallen kann? Wieso die Unterstellung, dass uns die Wahrheit nicht gefiele?

„Na ja sagt sie,“Noch interessanter als die Frage, ob ein Sitz im Stadtrat nicht vielleicht mit der falschen Person und damit von einer falschen Partei besetzt wird, ist die Tatsache, dass diese Person dabei vom Oberbürgermeister entsandt, vielleicht zusätzlich fälschlich in 10 Aufsichtsräten sitzt? Möglicherweise sitzt da jemand unverdienter Weise in leitenden Positionen und trifft Entscheidungen, die von der Mehrheit der Bürger eigentlich gar nicht gewollt sind und maßgeblich über die Entwicklung städtischer Gesellschaften mit entscheidet?“

Warum geht denn die SPD ihrer Meinung nach so vor?

Alexandra von Wengersky:“ Die Frage warum sämtliche SPD-Politiker dieser Stadt, die sich in diesem Wahlprüfungsverfahren bisher zu Wort gemeldet haben, alles daran setzen, die Überprüfung des mehr als unwahrscheinlichen Ergebnisses im WK 14 zu verhindern und den Wahlprüfungsausschuss zusammen mit den Linken und am liebsten auch noch mit anderen Verbündeten versuchen außer Kraft zu setzen, ist allseits unverständlich und die habe ich mir auch schon gestellt“ und fährt fort, „Jemand sollte die SPD auffordern den irreführenden Parteinamen zu überdenken, denn „sozialdemokratisch“ passt nicht mehr: Weder ist das Verhalten dem Bürger gegenüber „sozial“, noch ist ein Interesse erkennbar, die demokratischen Grundwerte erhalten und stets überprüfen zu wollen, was für das Vertrauen der Bürger in „demokratische Wahlen“ unerlässlich wäre.“

Ich will sie nicht unterbrechen, denn auch den folgenden Kontext halte ich für wichtig deshalb jetzt ungegekürzt.

Alexandra von Wengersky
: In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist die SPD die einzige Partei, die eine Wahlprüfung, trotz grober Auffälligkeiten bei der Auszählung, verhindern will, weil sie einen Nachteil für sich selbst vermuten muss – eine traurige Erkenntnis. Dabei sind Wahlprüfungen bei der SPD in der Vergangenheit stets Gang und Gäbe gewesen, allerdings nur solange sie einen erkennbaren Vorteil für sich darin sehen konnten. Die Grundrechte der Demokratie scheinen für die führenden SPD-Politiker in Köln, im Bezirk und im Land, nicht mehr relevant zu sein, wenn alle Ebenen sich offen gegen eine Prüfung des unregelmäßigen Briefwahlbezirkes wehren und eine Überprüfung des Inhalts der Umschläge mit den gültigen Stimmen ausschließen.

Meine Klage auf Neuauszählung des strittigen Briefwahlbezirkes ist ein Schrei nach Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Damit verteidige ich sowohl die Stimmen derer, die mich direkt ins Amt gewählt haben, aber auch derjenigen, die zur Zeit fürchten müssen, dass ihre Stimmen einer anderen Partei zugerechnet wurden, als sie das wollten und derjenigen, und die Stimmen der Bürger, die mich täglich auf der Straße zu dem Thema ansprechen. Deshalb werde bis zur Gewissheit kämpfen. Das ist nicht nur meine Pflicht, sondern ist mir auch ein Bedürfnis und eine Ehre. Kaum etwas stört mich so sehr, wie Lügen und Betrug.

Der Souverän ist in einer Demokratie der „König“, nicht die Partei.Der Souverän ist jeder einzelne Bürger in einer Demokratie, der mit seiner Einzelstimme einen Auftrag geben kann „“ und auf jede Stimme kommt es an! Auch wenn heute Vielen die Stimmabgabe scheinbar allzu selbstverständlich erscheint „“ die Demokratie lebt aber davon: Unser kostbarster demokratischer Schatz ist das Wahlrecht!

Als Demokratin ist es meine Aufgabe das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, die Möglichkeit der persönlichen politischen Beteiligung zu nutzen und zur Wahl zu gehen. Dafür werde ich weiter kämpfen und für die Gewissheit, dass jede Stimme da bleibt, wo sie vom Bürger gewollt hin soll!“

Ich sage :“Frau Wengersky, am 25. Mai 2014 war die Kommunalwahl mit dem fraglichen Ergebnis. Am 25. März 2015, also jetzt 10 Monate später, findet die mündliche Verhandlung zur Wahlprüfung erst statt. Sagen sie mir bitte warum dauert das so lange?“

Dazu berichtet sie mir das sie erst Anfang März vom Gericht eine Verfügung mit kurzer Rückäußerungsfrist erhalten habe, in der das Verwaltungsgericht sie darum bat, einen Nachweis zu erbringen, wann ihr Einspruch genau beim zuständigen Wahlamt, bzw. beim Wahlamtsleiter Herrn Kahlen, eingegangen sei.

Ich schaue sie erstaunt an und erfahre nun Hintergründe die so bisher in der Öffentlichkeit nicht aufgetaucht sind.

Vorausschauend hatte Frau Wengersky die Einspruchsbegründung per Einschreiben versandt und die Belege sorgfältig aufgehoben. Das Einlieferungsdatum konnte zweifelsfrei dokumentiert werden.
Fristende für die Einspruchsbegründung war der 3. Juli 2014. Leider konnte die Klägerin aber das Eingangsdatum beim Wahlamt über die zugehörige Code-Nummer auf dem Beleg nicht ohne Weiteres über das Internet recherchieren, da die Zeitspanne inzwischen zu groß war.

Jetzt wird es spannend, wie ich meine.

Zwar gab es auch eine Beschlussvorlage aus dem Dezernat I, mit der Zuständigkeit von Herrn Stadtdirektor und Wahlamtsleiter Kahlen, zur Behandlung im Wahlprüfungsausschuss am 22.08.2014 und im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 02.09.2014, auf der stand:

„In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch von Alexandra Gräfin von Wengersky als Haupteinspruchsführerin, vom 2. Juli 2014, eingegangen am 3. Juli 2014, gegen die Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 25. Mai 2014″¦“, aber das genügte dem Gericht nicht, weil das Wahlamt „vergessen“ hatte auf die Einspruchsbegründung selbst einen Eingangsstempel zu drucken.
Dafür hatte man im Büro von Wahlamtsleiter Kahlen wenigstens einen Stempel auf den Briefumschlag des besagten Einschreibens gedruckt. Problematisch dabei war nur, dass dieser Stempel das Datum 8. Juli 2014 trug: Fünf Tage nach Fristablauf.

Ein arger Schelm, der jetzt nicht auf die Idee käme das hier getürkt werden sollte. Und das lässt nur eine Frage zu: „Und wie haben Sie das jetzt geregelt?“

Alexandra von Wengersky:“Am letzten Tag vor Fristablauf der Verfügung des Gerichts, konnte dann glücklicherweise durch die Post nachgewiesen werden, dass das Einschreiben mit der Einspruchsbegründung vom 2. Juli 2014 tatsächlich beim Wahlamt fristwahrend am 3. Juli 2014 eingelegt worden war.

Die Begründung von Herrn Kahlen war, dass dieser von ihm selbst angegebene Briefkasten ausschließlich zu Briefwahlzwecken genutzt würde und deshalb nur sporadisch geleert würde. Da der Briefkasten aber existierte und von Herrn Kahlen öffentlich angemeldet worden war, galt die Einlegung des Einschreibens als fristgerecht eingegangen.

Am 18. März 2015 schickte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts dem Oberbürgermeister ebenfalls eine Verfügung in der stand, dass die Kammer davon ausgehe, dass die Wahlunterlagen bisher nicht vernichtet wurden. Sie bat darum, in Anbetracht des schwebenden verwaltungsrechtlichen Verfahrens, den Wahlkoffer mitsamt den versiegelten Umschlägen über das Ergebnis der Ratswahl 2014 im WK 14 Rodenkirchen II Weiß Sürth, Stimmbezirk 20874 unverzüglich, spätestens bis 20. März 2015 der Kammer zu überlassen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass diese Verfügung des Gerichts keinen Anlass zu Spekulationen „“ weder in die eine, noch in die andere Richtung „“ geben solle. Vielmehr sollen diese Unterlagen im Rahmen der anstehenden mündlichen Verhandlung erörtert werden.“

Donnerwetter denke ich und Frau Wengersky fährt fort :“ Ich wundere ich mich allerdings, dass das Gericht erst jetzt nach dem Verbleib der brisanten Beweisstücke fragt. Ich war ernsthaft davon ausgegangen, dass die Dokumente längst gesichert in der Kammer lägen – und zwar schon seit einreichen der Klage. Aber ich bin ja kein Jurist. Vielleicht sind die Umschläge für die Urteilsfindung in diesem Fall ja gar nicht relevant.

Dass die Richter sich für den Wahlkoffer mitsamt den versiegelten Umschlägen über das Ergebnis der Ratswahl 2014 im WK 14 Rodenkirchen II Weiß Sürth, Stimmbezirk 20874, zur Beweisaufnahme bisher nicht interessierten und dass die Unterlagen zur Vorbereitung auf die Verhandlung offensichtlich bis dahin noch nicht begutachtet wurden, stimmt mich bedenklich. Ich hätte erwartet, dass die wichtigsten Verhandlungsgegenstände und Beweisstücke, nämlich die strittigen Briefwahlumschläge, längst schon mindestens genauso intensiv unter die Lupe genommen worden wären, wie auch das Einspruchseinschreiben mit dem merkwürdigen Datum des Eingangsstempels nur auf dem Umschlag des Einschreibens, dessen fristgerechter Eingang beim Wahlamt längst schon durch Stadtdirektor Kahlen mit der Beschlussvorlage im Rat bestätigt worden war.

Sieben Tage vor der Verhandlung, am späten Mittwochnachmittag, den 18. März 2015, kam die zweite Verfügung per Fax an. Für den Eingang der Wahlunterlagen beim Gericht wurde dem OB eine Frist bis spätestens Freitag, den 20. März, 15:00 Uhr gesetzt“

Ich gucke schon ziemlich erstaunt und ich glaube, das wird der eine oder andere von Euch sicher auch tun. Mir liegt nur eine Frage auf der Zunge:“ Warum auf einmal so eilig?“

„Stimmt“, sagt Alexandra Wengersky und führt weiter aus:“Wären die Verhandlungsgegenstände vom Gericht nicht angefordert worden, hätte es ausgesehen als hätten die für das bevorstehende Urteil keine Bedeutung.“

„Na ja“,  sage ich:  „Das wäre ja nur ein neuer Fall über Befangenheit und Klüngel in Köln. Ich finde das Ganze sehr spannend. Was meinen Sie Frau Wengersky:“Wird die Wahrheit weiter verschleiert oder kommt sie nach dem Mittwoch dann endlich ans Licht?“

Alexandra von Wengersky:“ Viele Bürger sind über die Vorkommnisse mittlerweile so verunsichert, das sie offen Bedenken darüber äußern, ob die Inhalte der fraglichen Briefwahlumschläge nicht möglicherweise bereits manipuliert worden seien. Das Vertrauen in die ordentliche Arbeit des Wahlamtes ist verletzt. Darum muss schnell Klarheit geschaffen werden!“

Wie sieht denn ihre Prognose für die bevorstehenden Urteile aus?

Alexandra von Wengersky:“Die Neuauszählung des Rodenkirchener Briefwahlbezirks 20874 im Wahlkreis 14 wird möglicherweise, wie von mir und der CDU Köln gefordert, beschlossen. Davon gehe ich bei der momentanen Sachlage aus. Da man bei Gericht, wie auch auf hoher See, bekanntlich in Gottes Hand ist, kann die Entscheidungen jedoch nicht vorausgesehen werden.

Sollte meine Klage siegreich sein, wäre ich sehr froh darüber. Eine Gewährleistung für die tatsächliche Verwechslung der Stimmen beider beteiligter Parteien gibt es zurzeit natürlich nicht. Für den Fall, dass die Umschläge jemals überhaupt geöffnet würden, wäre mir am liebsten, wenn die Stimmen im Protokoll schlicht versehentlich vertauscht wurden und die Statistik nach Richtigstellung des Ergebnisses der Wahrscheinlichkeit entsprechend wieder stimmt. Denn anderenfalls bliebe unterschwellig immer noch eine gewisse Unsicherheit übrig.

Sollte die CDU obsiegen, gehe ich davon aus, dass die SPD in ihrer „Herrlichkeit“ dieses Ergebnis anfechten und in Revision gehen wird, auch wenn sie im Vorfeld bereits angekündigt hatte, sich dem Urteil fügen zu wollen, wie auch immer es ausfiele und keine weiteren Verfahren anstrebe.

Das ist momentan aber reine Spekulation – wie alles andere auch. Wir werden es bald sehen“¦ Dann ginge es weiter beim Oberverwaltungsgericht in Münster und im Zweifel auch noch weiter zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig, bis endlich Klarheit herrscht und das Vertrauen in den zentralen Grundsatz der Demokratie, freie Wahlen, wiederhergestellt ist.

Vorher werde ich nicht ruhen und die CDU Köln auch nicht.Es geht ums Prinzip und unser höchstes demokratisches Gut!

Ich bedanke mich bei Ihr und schaue natürlich gespannt auf den Mittwoch.  Und halte hier noch für alle Leser fest:
Durch die Klage ergibt sich für Alexandra von Wengersky kein persönlicher  Vorteil. Also keine Verbesserung der eigenen  Position in Rat, Bezirk oder an anderer Stelle. Ihr Einsatz ist persönlich und das Verfahren kostet Zeit, Kraft und Geld!

Zur Historie: Bei der letzten Kommunalwahl 2014 hatte Frau Wengersky im Wahlkreis(14)  5,2 Prozent Stimmenzuwachs. Das beste Ergebnis innerhalb der CDU. Sie wurde direkt gewählt. Eine Neuauszählung des strittigen Stimmbezirkes, würde nur das Ergebnis  weiter nach oben korrigieren. Ihr Zugewinn deckt jedoch bereits bei jetzigen Ergebnis über 100 Prozent der Anzahl neuer Bürger im Wahlkreis, seit dem Zeitpunkt der letzten Kommunalwahl.
Anzumerken ist noch, das sie um das Verfahren zu beschleunigen, im November 2014 beim Oberbürgermeister Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt „“ und zwar für Ihren gesamten Wahlkreis. Auch diesen Antrag lehnte Stadtdirektor Kahlen ab, was wiederum eine Klage erforderlich machen würde, um die Wahrheit herauszufinden.

Zunächst will man aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln am Appellhofplatz am Mittwoch, den 25. März 2015, um 11 Uhr, Saal 1,in der öffentlichen Sitzung abwarten. Vielleicht treffen wir uns dort 🙂

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Jazzie ist mein Nickname als Jazzmusiker. COLOZINE Magazin ist mein Blog. Beruflich bin ich Inhaber einer Internetagentur in Köln und Ostfriesland. Hier fröne ich meinen Hobbys. Ich liebe Smooth Jazz und die USA Jazz Musik Szene. Als Jazz Fan sehe ich Harmonie, nicht nur in der Musik, als unser allerhöchstes Gut an. Jazz-, Pop-, Hardrock- und Bluesmusik hat die Welt verändert und ist für mich unverzichtbar. Grund genug, durch die Welt zu surfen und Ausschau nach guten Music Acts und Musikern zu halten. Ich bin Fan des 1. FC Köln. Weitere Faibles gelten dem Motorsport, Tennis und Motorrad fahren. Ich bin ein Honda Freak und lasse mir gerne den Wind um die Nase wehen. Inzwischen habe ich meinen Lebensort an die Nordsee in Ostfriesland verlagert, weil ich mein Herz an ein Denkmal von Anno 1746 verloren habe. Bei Fragen oder Fehlangaben auf den Colozine Köln News Seiten hier die Kontaktmöglichkeit Jazzie (Reinhold Packeisen) oder Mail an info@koeln-news.com :-) Tel.+49 170 90 08 08 74