Schwarzarbeit: Wie kann man sie wirkungsvoll bekämpfen?

4296
Das Baugewerbe: Diese Branche ist seit je her von Schwarzarbeit betroffen. Kontrollen finden hier regelmäßig statt. Foto© joffi CC0 Public Domain Pixabay
Das Baugewerbe: Diese Branche ist seit je her von Schwarzarbeit betroffen. Kontrollen finden hier regelmäßig statt. Foto© joffi CC0 Public Domain Pixabay

Köln – Schwarzarbeit ist in Deutschland nach wie vor ein großes Thema. Vor allem durch die anhaltende Inflation wird die Schwarzarbeit nach Schätzungen auch wieder deutlich ansteigen. Doch wie kann man Schwarzarbeit eigentlich wirklich bekämpfen und welche Handhabe haben Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern?

Schwarzarbeit in Deutschland – wie ist die Lage aktuell?

Generell sinkt seit Jahren die Quote der Schwarzarbeit in Deutschland deutlich. Wurde der Anteil der Schwarzarbeit zu Beginn des neuen Jahrtausends noch auf mehr als 16 Prozent betitelt, waren es 2019 nur noch etwas mehr als neun Prozent. Gemeint ist hiermit beide Male der Anteil am Bruttosozialprodukt (BIP). Das Volumen lag 2019 bei mehr als 330 Milliarden Euro. Dies ist immer noch eine gewaltige Summe, die bei der sogenannten Schattenwirtschaft vorbei am deutschen Fiskus erarbeitet wird. Insbesondere durch die steigende Inflation wird damit gerechnet, dass der Anteil der Schwarzarbeit wieder ansteigt.

In Deutschland ist für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung der Zoll zuständig. Hierfür gibt es sogar eine extra Abteilung, die sich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nennt. Die Finanzkontrolle hat dabei rund 7.000 Beschäftigte, die unter anderem Kontrollen durchführen und Verfahren einleiten. So prüft die FKS zum Beispiel diese Dinge:

Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers bei Dienst- und Werkleistungen.
Kontrolle der erforderlichen Arbeitstitel bei ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Überprüfung der Arbeitsbedingungen zur Bekämpfung von Ausbeutung.
Kontrolle der Angaben von Arbeitgebern, die sich auf Sozialleistungen nach SGB II und III beziehen.
Überprüfung von Steuerpflichtigen, ob sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen

Für die aufgezeigten Tätigkeiten sind Zollbeamte mit besonderen Befugnissen ausgestattet

Schwarzarbeit – diese Dinge gehören dazu

Zugegeben ist Schwarzarbeit ein sehr plakativer Name für verschiedene Dinge, die Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer tun. Zu den wichtigsten Merkmalen von Schwarzarbeit gehören demnach:

  • Keine Zahlung von Sozialversicherungsbeträgen
  • Illegale Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern ohne Aufenthaltstitel
  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung
  • Steuerhinterziehung
  • Missbrauch von Leistungen
  • Nichteinhaltung von Mindestarbeitsbedingungen

Schwarzarbeit aufdecken – welche Möglichkeiten gibt es noch?

Die FKS deckt auf staatlicher Seite Schwarzarbeit auf und fokussiert sich dabei vor allem auf die jeweiligen Arbeitgeber. Allerdings wird auch die Kritik laut, dass die Finanzkontrolle nur einen Bruchteil an diesem Betrug aufdecken kann. Eine Alternative zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft stellen Privatdetekteien dar, die vor allem gewerbliche Mandaten betreuen. Zudem stehen solche Detekteien auch privaten Mandaten zur Verfügung. Allerdings ist hier der Bedarf oftmals nicht so groß. Bei einem Privatdetektiv in Köln oder in einer anderen Stadt sollte man allerdings darauf achten, dass diese bestimmte Kriterien erfüllen.

Was sollte man bei der Beauftragung eines Privatdetektivs beachten?

Privatdetektive sind in ganz unterschiedlichen Bereichen aktiv. Möchte man mögliche Verstöße durch Schwarzarbeit aufdecken lassen, sollte die Wahl auf eine Wirtschaftsdetektei fallen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Detektei durch den TÜV zertifiziert ist und ein Zertifikat nach DIN SPEC 33452 hat. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis, der die hohe Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen sicherstellt.

Pixabay.com ©stevepb CC0 Public Domain Recherche: Die Observation gehört nach wie vor zu den grundlegenden Tätigkeiten eines Privatdetektivs. Die Auswahl an Observierungsmethoden umfasst aber nicht nur das Ausspähen mit dem Fernglas.

Eine kostenlose Erstberatung sowie der Einsatz von modernsten Observierungsmethoden erklären sich dabei von selbst. Hierzu zählen unter anderem Nachtsichtgeräte, Wärmebildkameras, Spiegelreflexkameras, verdeckte Observationsbusse und der verschlüsselte Digitalfunk für die schnelle Kommunikation im Einsatz. Hinzu kommen schriftliche Berichte, Beweismaterial oder Zeugenaussagen der beauftragen Detektive vor Gericht.

Was tun, wenn man als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer misstraut?

Fehlt ein Arbeitnehmer durch viele Krankheitstage auffällig häufig, kann ein Arbeitgeber durchaus misstrauisch werden. Allerdings ist es aufgrund von Krankschreibungen mehr als schwierig, dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten nachzuweisen. Ist der Arbeitnehmer wirklich krank oder macht er einfach nur „blau“. Arbeitsrechtlich gesehen ist dies ein Lohnfortzahlungsbetrug. Gerade bei einem solchen Fehlverhalten spielt oftmals auch Schwarzarbeit eine große Rolle. Während der Krankschreibung wird dabei anderenorts gearbeitet. Der Leittragende ist dabei der Arbeitgeber, der die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss. Der kurzfristige Lohnfortzahlungsbetrug erweist sich als besonders großes Problem für die Arbeitgeber.

Falls Gespräche mit dem Arbeitnehmer oder sonstige innerbetriebliche Maßnahmen nichts bringen, kann es sinnvoll sein, eine Wirtschaftsdetektei zu beauftragen. Diese deckt Arbeitsrechtsverstöße nicht nur auf, sondern weiß auch, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachforschungen gelten und welche Beweise vor Gericht akzeptiert werden. Ein Profi kann hier also mehr erreichen als dies mit den eigenen eher begrenzten Vorgehensweisen möglich ist.

Fazit: Schwarzarbeit muss aktiv bekämpft werden

Schwarzarbeit schadet dem Gemeinwohl, der Wirtschaft und dem Wettbewerb gleichermaßen. Deshalb ist es wichtig, dass die Schattenwirtschaft vom Staat konsequent bekämpft wird. Allerdings stößt auch die staatliche Finanzkontrolle an ihre Grenzen. Dies ist vor allem dann der Fall, sobald Arbeitnehmer durch das eigene Fehlverhalten einem Unternehmen Schaden zufügen. Nebentätigkeiten bei bestehender Krankschreibung sind für Betriebe stets ein großes Problem. Die FKS ist hier kaum in der Lage zu helfen. Deshalb muss der Unternehmer andere Wege finden, die aber allesamt im rechtlichen Rahmen bleiben. Die Beauftragung einer spezialisierten Privatdetektei kann hier Abhilfe schaffen.

Vorheriger ArtikelDTM Test am Red Bull Ring – Wertvolle Erkenntnisse
Nächster Artikel1. FC Köln – Erst der Sieg und dann Tränen – Hector geht!
Jazzie ist mein Nickname als Schlagzeuger und Jazzmusiker. Das Colozine Köln News Magazin ist mein Blog. Beruflich bin ich Inhaber einer Internetagentur in Köln und Ostfriesland. Hier fröne ich meinen Hobbys. Ich liebe Smooth Jazz und die USA Jazz Musik Szene. Als Main Stream Jazz Fan sehe ich Harmonie, nicht nur in der Musik, als unser aller höchstes Gut an. Jazz-, Pop-, Hardrock- und Bluesmusik hat die Welt verändert und ist für mich unverzichtbar. Grund genug durch die Welt zu surfen und Ausschau nach guten Music Acts und Musikern zu halten. Ich bin Fan des ersten Fußballclub Köln. Weitere Faibles gelten dem Motorsport,Tennis,Squash und Motorrad fahren. Ich bin Honda Freak und lasse mir gerne den Wind um die Nase wehen. Neben Köln, zieht es mich nach Ostfriesland. Denn dort ist das Meer und ein 243 Jahre altes Haus :-) Bei Fragen oder Fehlangaben auf den Colozine Köln News Seiten hier die Kontaktmöglichkeit Jazzie (Reinhold Packeisen) Oder Mail an info@koeln-news.com :-) Tel.+49 170 90 08 08 74