Führerscheine werden in Zukunft nur noch 15 Jahre gültig sein. Dann müssen sie ausgetauscht und erneuert werden. Dies ist ein neues Verfahren, das durch die dritte EU-Führerscheinrichtlinie geregelt wird, die jetzt am 19. Januar 2013 in Kraft tritt.
Ab diesem Datum werden in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche Fahrerlaubnisse ausgestellt. Auch alte Führerscheine sind betroffen: Sie müssen spätestens 2033 auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Allerdings geht es nur darum, die Dokumente auszutauschen. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt bestehen; neue Gesundheitschecks oder weitere Fahrprüfungen werden nicht verlangt.
Die meisten Änderungen, die durch die EU-Richtlinie festgelegt werden, betreffen aber die Führerscheinklassen, die EU-weit einheitlich gestaltet werden sollen. Sie sind allerdings nur für Führerscheinneulinge relevant. Alt-Führerscheininhaber müssen nicht fürchten, dass ihre bisherigen Rechte in Zukunft eingeschränkt werden. Ein Großteil der Neuerungen steht in den Fahrerlaubnisklassen für motorisierte Zweiräder an. So werden jetzt zum Beispiel neben der Anpassung der nationalen Klasse M in die neue EU-Klasse AM auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) in Abhängigkeit ihrer Motorleistung in die A-Klassen integriert.
Der Bedeutung des sukzessiven Erfahrungsaufbaus von Fahranfängern wird bei den Motorradklassen durch die Regelungen des „Stufenführerscheins“ Rechnung getragen. Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächste höheren Fahrerlaubnisklasse. Allerdings erhält man nach 2 Jahren nicht mehr automatisch die uneingeschränkte Klasse A. Vielmehr ist eine weitere Prüfung zu absolvieren. Dafür ist der Direkteinstieg bereits mit 24 Jahren (bisher 25 Jahren) möglich.
Bei der Klasse B wird die Anhängerregelung durch den Wegfall der komplizierten Randbedingungen über die verschiedenen Gewichte einfacher. Zukünftig wird man alle Anhänger mit mehr als 750 kg ohne Einschränkung fahren können, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.
Wer sich jedoch im Anhängerbetrieb alle Möglichkeiten offen halten will, sollte direkt die Klasse BE erwerben. Hier wird lediglich die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3,5 t beschränkt. Wer dann noch schwerere Anhänger fahren möchte, muss die Klasse C1E erwerben. Auch bei dieser Klasse fallen in Zukunft die Beschränkungen hinsichtlich der Gewichte weg. Es gilt dann auch hier die Summe der zulässigen Gesamtmassen, nämlich von 12 t.
Bei den Klassen C und CE ist das Mindestalter auf 21 Jahre und bei der Klasse D auf 24 erhöht worden. Eine Reduzierung des Mindestalters ist aber im Rahmen der Qualifizierung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifizierungsgesetz oder der Ausbildung zum Berufskraftfahrer weiterhin möglich.
Wichtig bei allen jetzt gültigen Änderungen: Der Umfang einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis bleibt erhalten; alle neuen Regelungen gelten nur für Führerscheine, die nach diesem Datum erworben werden.(Ots)