Köln- Für den Kampf der Aktionsgemeinschaft „Sürther Auen retten“ gegen den Ausbau des Godorfer Hafen kamen heute gute Nachrichten aus Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Streit um Hafen-Ausbau in Köln: Die Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss haben Recht.
Unterstützung erhalten die Kölner Bürger im Süden ja auch durch die CDU. Heribert Hirte unser CDU Bundestagsabgeordneter in Berlin und Bernd Petelkau, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln fordern von der HGK auch einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Projektes. Der liegt bis heute noch nicht vor.
Mit dem heutigen Urteil (Az. 7 C 10.12) bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster, mit denen die wasserrechtliche Planfeststellung für den Ausbau des Godorfer Hafens aufgehoben worden war.
Der Kölner Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich: „Dies ist ein guter Tag für Köln, die Kölner Umwelt und den Kölner Steuerzahler!
Der Rat der Stadt Köln und die Bezirksvertretung Rodenkirchen sind nun aufgefordert, endgültig von ihrem vermeintlichen Prestigeprojekt Abschied zu nehmen.
Sie müssen nun den Weg fortsetzen, den der Kreisparteitag der Kölner CDU auf meine Initiative hin am 17. Juni 2013 schon eingeschlagen hat.“ Dort hatte Hirte ein 10jähriges Moratorium für den Hafenausbau gefordert.
Heribert Hirte betont zudem, dass bei größeren Infrastrukturmaßnahmen Kooperationen über die Stadtgrenzen hinweg gefordert seien: „Die Zeiten kommunaler Alleingänge sind vorbei! Zudem ist immer Vorsicht geboten, wenn kommunale Unternehmen die Zulässigkeitsgrenzen für die wirtschaftliche Betätigung ausreizen wollen.
Scheitert ein solches Projekt zahlt am Ende der Kölner Steuerzahler.“
Hintergrund: Gegner der Hafenerweiterung hatten 2009 den von der Bezirksregierung erteilten Planfeststellungsbeschluss (der auch evtl. Baugenehmigungen mitumfasste) wegen formaler Fehler erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln angefochten. Seitdem ruht der Bau.
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster bestätigte 2010 das Urteil. Die Richter befanden, dass der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss nicht für das gesamte Ausbauprojekt gelte, sondern nur für den Bau des Hafenbeckens. Dagegen hatte die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision eingelegt.