Köln, den 16. März 2011. Die bisherigen Pläne zum Ausbau des Godorfer Hafens sind mit dem gestrigen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) endgültig gescheitert. Das Planungsverfahren ist rechtswidrig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das OVG-Urteil ist eine schwere Niederlage für die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), die das Prestigeprojekt seit Jahren gegen den Widerstand der Kölner Bürger durchzusetzen versucht und die Kölner SPD und CDU, die den Hafenausbau politisch unterstützen.
Mit dem Urteil ist auch der Ausbaubeschluss des Kölner Rates von 2007 politisch tot. Der Ausbaubeschluss bezog sich auf die rechtswidrigen Planungsgrundlagen. Dies ist brisant, weil die geplante Bürgerbefragung zum Hafenausbau sich auf diesen nicht mehr gültigen Ausbaubeschluss bezieht. Er soll weitergelten, d.h. der Hafen wird ausgebaut, wenn die Ausbaugegner das Quorum von rund 92.000 Stimmen gegen den Hafenausbau nicht erreichen.
Das ist Unsinn und den Bürgern nicht zu vermitteln.
Die Ausbaupläne sind nicht, wie von der HGK behauptet, lediglich aus formalen Gründen rechtswidrig. Man übertrug vielmehr das Planungsverfahren der Bezirksregierung und versuchte den Ausbau allein mit einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss durchzuführen, um eine umfangreichere Bürgerbeteiligung und eine öffentliche Diskussion möglichst zu verhindern.
Der Richter des Verwaltungsgerichtes Köln wies folgerichtig in der Anhörung darauf hin, dass man auf diese Art auch einen Hafen planen könne und dann im Hafen ein Atomkraftwerk nach Wasserhaushaltsgesetz und nicht nach dem Atomgesetz bauen könne. Auch der Hochwasserschutz sollte reduziert werden. Das Ende dieser rechtswidrigen und bürgerfeindlichen Planungen ist ein guter Tag für Köln und seine Bürger.
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