Google verliert vor englischem Berufungsgericht – Cookies nicht statthaft

3003

Köln – Das Google Cookies auf den Computern anlegt ist bekannt. In England hatte Google die Wünsche von Appel Safari Browser Anwendern ignoriert, gegen deren Willen Cookies auf ihren Computern abzulegen. Das Berufungsgericht England und Wales hat einen Versuch von Google zurückgewiesen, britische Computernutzer daran zu hindern, das Unternehmen in England zu verklagen.

Voran gegangenen war bereits eine Niederlage für Google vor dem englischen Obersten Gericht. Google legte in der Angelegenheit Berufung ein und argumentierte, dass das Problem nicht schwerwiegend sei und die Kläger in keinem Fall nachweisen könnten, dass sie aufgrund der Handlungsweise des Unternehmens finanzielle Verluste erlitten hätten. Das Berufungsgericht war anderer Meinung und erklärte in seinem Urteil:

„Diese Klagen werfen schwerwiegende Fragen auf, die ein Verfahren verdienen. In ihnen geht es um eine angeblich heimliche und verdeckte Verfolgung und Zusammen Tragung von Informationen von häufig sehr privater Art… über und im Zusammenhang mit der Internetnutzung der Kläger, und um die anschliessende etwa neunmonatige Nutzung dieser Informationen. Der Fall betrifft die Sorgen und Ängste, die eine solche Verletzung der Selbstbestimmung ausgelöst hat.“

Marc Bradshaw einer der drei Kläger gegen Google:

Dies ist ein Sieg von David gegen Goliath. Das Berufungsgericht hat versichert, dass Google seine umfangreichen Mittel nicht dazu verwenden könne, sich englischer Rechtsprechung zu entziehen. Gewöhnliche Computernutzer wie ich erhalten jetzt das Recht, diesen Giganten gerichtlich für sein inakzeptables, unmoralisches und unrechtmässiges Verhalten zur Verantwortung zu ziehen.“

Das Berufungsgericht bestätigte auch das Urteil von Richter Tugendhat des Obersten Gerichts, dass die Verletzung der Privatsphäre eine unerlaubte Handlung sei, und wies das Argument von Google zurück, dass dies nur dann klagbar sein, wenn ein finanzieller Verlust vorliege.

Das Urteil legte deutlich dar, wie Google von seinen Werbediensten profitiert, die auf der Verfolgung von Cookies beruhen, und erklärte, dass Unternehmen erwirtschafte „durch den DoubleClick-Dienst einen Jahresüberschuss von Milliarden von Dollar“, wobei ein DoubleClick-ID-Cookie, das im Browser eines Nutzers platziert wird, Daten wie etwa Surfgewohnheiten, gesellschaftliche Klasse, Rasse und Volkszugehörigkeit, sexuelle Vorlieben, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, religiöse und politische Überzeugungen, geistige und körperliche Gesundheit und die finanzielle Situation sammelt.

Die Datensammlung erfolgte über den Safari Browser der vor allem von Apple empfohlen ist

Diese Informationen wurden im Rahmen eines so genannten „Safari-Workaround“ unter Umgebung der Standard-Datenschutzeinstellungen des Safari-Webbrowsers von Apple gesammelt, die das Verfolgen von Cookies 2011 und 2012 neun Monate lang nicht vorsahen. „Aufgrund der Verwendung des Safari-Workaround während des relevanten Zeitraums erlangte die Beklagte ohne Kenntnis oder Zustimmung der Safari-Nutzer die  privaten und persönlichen Daten und zeichnete sie auf.“

Dan Tench, Partner bei Olswang und Vertreter der Kläger, hieß das Urteil willkommen: „Dies ist eine wichtige Entscheidung, die Google daran hindert, diese äußerst schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre britischer Verbraucher herunterzuspielen und sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Google  behauptet, es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass Apple-Nutzer für einen Zeitraum von neun Monaten heimlich verfolgt wurden, und hatte argumentiert, dass kein Schaden entstanden sei, da die Angelegenheit trivial sei und die Verbraucher keine finanzielle Verluste erlitten hätten. Das Berufungsgericht aber sah diese Argumente als das, was sie waren: eine Verletzung der Bürgerrechte der Verbraucher . Wir freuen uns darauf, Google für seine Handlungen zur Verantwortung zu ziehen.“

Die Entscheidung öffnet die Tür für Klagen durch Millionen von Briten, die im fraglichen Zeitraum vom Sommer 2011 bis zum Frühling 2012 Apple-Computer, iPhones und iPads genutzt haben.

Die Google Action Group ist eine nicht gewinnortienerte Gesellschaft, die eingerichtet wurde, um die Klagen gegen den Internet-Giganten wegen der Verletzung der Privatsphäre durch den Safari-Workaround zu verwalten. Jeder, der den Safari-Browser in England und Wales während des relevanten Zeitraums genutzt hat, ist jetzt berechtigt, sich der Klage der Gesellschaft gegen Google an zu schließen. (Quelle:Ots/ Google Action Group)

Die Website der Google Action Group – –  ist  gestartet, und jeder Verbraucher, der sich der Klage anschließen möchte, kann sich über diese Website an die Gesellschaft wenden.

Vorheriger ArtikelSensationell -Sebastian Vettel und sein erster Ferrari Sieg
Nächster ArtikelBlues Hammer! Henrik Freischlader die neue CD „Live 2014“ ist da
Jazzie ist mein Nickname als Jazzmusiker. COLOZINE Magazin ist mein Blog. Beruflich bin ich Inhaber einer Internetagentur in Köln und Ostfriesland. Hier fröne ich meinen Hobbys. Ich liebe Smooth Jazz und die USA Jazz Musik Szene. Als Jazz Fan sehe ich Harmonie, nicht nur in der Musik, als unser allerhöchstes Gut an. Jazz-, Pop-, Hardrock- und Bluesmusik hat die Welt verändert und ist für mich unverzichtbar. Grund genug, durch die Welt zu surfen und Ausschau nach guten Music Acts und Musikern zu halten. Ich bin Fan des 1. FC Köln. Weitere Faibles gelten dem Motorsport, Tennis und Motorrad fahren. Ich bin ein Honda Freak und lasse mir gerne den Wind um die Nase wehen. Inzwischen habe ich meinen Lebensort an die Nordsee in Ostfriesland verlagert, weil ich mein Herz an ein Denkmal von Anno 1746 verloren habe. Bei Fragen oder Fehlangaben auf den Colozine Köln News Seiten hier die Kontaktmöglichkeit Jazzie (Reinhold Packeisen) oder Mail an info@koeln-news.com :-) Tel.+49 170 90 08 08 74