Köln- Beamte einer Kölner Spezialeinheit haben den Leiter einer Kindertagesstätte in Köln Chorweiler heute (5.4.13) gegen 19°°Uhr aus den Händen des Geiselnehmers befreit. Das SEK überwältigte den mit einem Messer bewaffneten Täter der heute am frühen Morgen in die Räumlichkeiten eingedrungen war. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen hat sich der 47-Jährige gegen 8.50 Uhr unter dem Vorwand Zutritt zu dem Gebäude verschafft, er wolle ein Kind anmelden. Im Büro kam es zu einem Handgemenge, bei dem der 47-Jährige den Leiter der Kindertagesstätte mit einem Messer am Oberschenkel verletzte. Nach langen Verhandlungen, mit dem Ziel einer gewaltfreien Beendigung der Geiselnahme, erkannten Polizisten um kurz vor 19 Uhr eine Zuspitzung der Lage für das Opfer. Bei dem Zugriff in der Kindertagesstätte schoss ein SEK-Beamter dem 47-Jährigen in die rechte Schulter und verhinderte so, dass der Geiselnehmer das Messer gegen seine Geisel einsetzen konnte. Die Polizei stand permanent im Kontakt zu dem Täter sowie seiner Geisel und setzte von Beginn an auf ein gewaltfreie Ende der Geiselnahme. Spezialeinheiten der Polizei waren vor Ort und verhandelten mit dem Geiselnehmer, der Bargeld und ein Fluchtfahrzeug forderte. Alle Kinder und Erzieher hatten das Gebäude am Vormittag verlassen.(Ots Foto:Fotolia©benjaminnolte)
Nachtrag:
Der 51 Jahre alte Leiter der Kindertagesstätte ist inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen worden. Der Beschuldigte hat ihm neben einem tiefen Messerstich in den Oberschenkel weitere Schnittverletzungen an Händen und Oberkörper zugefügt.Bei dem Täter handelt es sich um einen 47 Jahre alten Familienvater aus Chorweiler, der bislang nicht wegen Gewaltdelikten in Erscheinung getreten ist. Es ist keine Beziehung des Beschuldigten oder seiner Familie zu der Kindertagesstätte erkennbar.
Der 47-Jährige hat zum Tatablauf keine Angaben gemacht und lässt sich durch einen Rechtsanwalt vertreten. Tatauslösend könnten
finanzielle Probleme gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Köln wird heute einen Haftbefehlsantrag wegen erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung stellen.