Köln- Deutschland das Land der Pornodiebe? Tausende werden derzeit abgemahnt, weil sie Pornos geschaut haben und diesmal ist es nicht die NSA, die den Internetsurfern auf die Finger schaut, sondern eine Rechtsanwaltskanzlei in Bayern. Die holte sich bei einem Kölner Richter den Segen für die Abmahnwelle. Da kann man nur hoffen ,das nich auch noch „Mutti“ dabei ist, wie peinlich wäre das dann?“¨ „¨Es wurde nichts heruntergeladen, sondern nur angesehen. Wird es jetzt immer gefährlicher Internetseiten überhaupt anzuklicken?
Reicht ein Klick schon aus um in die Abmahnfalle zu laufen?
Ich kann Angesichts der Künste dieser Abmahnkanzelei nur den Kopf schütteln, wenn ich sehe, wie sie dem Berufsbild der Anwälte in Deutschland jetzt einen nicht unerheblichen Schaden zufügen.
Es geht um das Pornoportal Redtube wo unter dem Banner „home of free porn videos“ Amateur- und Profivideos im Stream laufen. Ein Portal das auch Herstellerfirmen von Pornos zu Werbezwecken frei zur Verfügung stellen.
Redtube hat seinen Host und Standort in den USA . In den Nutzungsbedingungen steht eindeutig, ähnlich wie bei Youtube Video, dass es untersagt ist Filme hochzuladen, wenn man nicht die entsprechenden Urheberrechte besitzt. Jeder, dessen Inhalt illegal eingestellt wurde kann Redtube darauf hinweisen diese Videos wieder zu entfernen. Redtube ist Werbe finanziert und keine Filesharingseite.
Seit Tagen bekommen jetzt an die 10000 Bundesbürger Briefe von der Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C).
Ihnen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Material über die Porno-Streaming-Webseite Redtube angesehen zu haben. Wie in den Massenabmahnungen behauptet wird, stelle allein die „technisch notwendige Zwischenspeicherung ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG“ dar und stehe daher „ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechtehinhaber“ zu. Die Beschuldigten werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag von 250 Euro zu bezahlen. 15,50 Euro von dieser Summe schlüsselt U+C als Schadensersatz auf. 65 Euro als nicht näher benannte „Aufwendungen für die Ermittlung“, weil sie sich im Internet einen Pornofilm angeschaut haben.
Die Vorgehensweise entspricht dem der juristischen Abmahnungen bei illegalen Downloads. Dabei ist es doch eher eine juristische Posse im Sonderformat. Reine Geldschneiderei, denn die Betroffenen haben nichts heruntergeladen.
Sie haben sich lediglich einen Stream angeschaut . Dazu wird im geöffneten Browserfenster auf Play gedrückt. Genau wie bei Youtube oder Vimeo.
Und das noch dazu auf einer Website, die nur darauf aus ist, das die angebotenen Filme legal betrachtet werden!!
Das Geschäftsmodell, Massen-Abmahnungen zu verschicken und dafür die entsprechenden Gebühren zu kassieren, wird schon lange kritisiert und sollte gesetzlich einfach verboten sein.
In diesem Fall leistet das Kölner Landgericht mit der juristischen Schlamperei der Sache sogar noch Vorschub. „¨Im Beschluss beim Kölner Landgericht steht: „Durch das unbefugte Herunterladen der geschützten Werke zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über sogenannte Downloadportale liegen Rechtsverletzungen im Sinne von § 16 UrhG vor.“
„Herunterladen“ und „Downloadportale“ sind zwei verschiedene Dinge. Technisch wird auch beim Streaming eines Filmes etwas heruntergeladen, wenn auch nicht so, wie es im Urheberrechtsgesetz geschrieben steht.
Warum das Kölner Landgericht den Beschluß jetzt nicht zurücknimmt und damit dem Vorgang den Stecker zieht kann man rein gar nicht verstehen.“¨“¨So konnte man den ganzen Aufwand, das nun 10000 Anwälte bemüht werden, ein Schriftverkehr ohne Ende in die Wege geleitet wird, den Atem nehmen und viel Geld einsparen.
Wer auch immer einer Abmahnung erhält, um Gottes Willen nicht zahlen und erst mal keinen Anwalt beauftragen, oder sich höchsten einer Massengegenklage anschließen.
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