Bundesgerichtshof bestätigt GEMA-Vergütung für Straßenfeste

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München (ots) – In der heutigen Verhandlung über die GEMA-Vergütung für die Musiknutzung bei Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision zweier Veranstalterunternehmen zurück. Damit werden die Urteile des Oberlandesgerichts Hamm rechtskräftig und bestätigen die Berechnungsgrundlage von Straßenfesten nach der Gesamtveranstaltungsfläche.
In der Begründung des BGH in seiner eben veröffentlichten Pressemitteilung heißt es: „Für Freiluftveranstaltungen wie die hier in Rede stehenden Straßenfeste oder Weihnachtsmärkte ist es […] typisch, dass das Publikum vor der Bühne ständig wechselt und damit insgesamt wesentlich mehr Zuhörer die Musik wahrnehmen, als auf der beschallten Fläche Platz fänden. Es kommt hinzu, dass die Musik von der Bühne regelmäßig die gesamte Veranstaltung prägt. Der GEMA wäre es […] auch nicht zumutbar, bei jeder der zahlreichen und verschiedenartigen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet jeweils die Fläche zu ermitteln, die von der Bühne mit Musik beschallt wird […]. Die Berechnung nach der Gesamtveranstaltungsfläche ist daher auch aus Gründen der Praktikabilität geboten.“
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Wir freuen uns, dass die Lizenzierungspraxis der GEMA nun höchstrichterlich bestätigt wurde. Die Gesamtveranstaltungsfläche ist bei Straßenfesten ein Wert, der eindeutig ermittelt werden kann, sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang dazu. Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs herrscht nun endlich für alle Beteiligten Sicherheit bei der Berechnungsgrundlage solcher Veranstaltungen.“
Die GEMA berechnete schon bisher ihre Vergütungen nach der Gesamtveranstaltungsfläche des jeweiligen Festes und folgte somit der Spruchpraxis der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt seit 2006. In den beiden Fällen, die nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurden, hatten jeweils sowohl das Landgericht Bochum als auch das Oberlandesgericht Hamm die Sicht der Schiedsstelle und der GEMA geteilt. Nun bestätigte dies ebenfalls der Bundesgerichtshof.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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Jazzie ist mein Nickname als Jazzmusiker. COLOZINE Magazin ist mein Blog. Beruflich bin ich Inhaber einer Internetagentur in Köln und Ostfriesland. Hier fröne ich meinen Hobbys. Ich liebe Smooth Jazz und die USA Jazz Musik Szene. Als Jazz Fan sehe ich Harmonie, nicht nur in der Musik, als unser allerhöchstes Gut an. Jazz-, Pop-, Hardrock- und Bluesmusik hat die Welt verändert und ist für mich unverzichtbar. Grund genug, durch die Welt zu surfen und Ausschau nach guten Music Acts und Musikern zu halten. Ich bin Fan des 1. FC Köln. Weitere Faibles gelten dem Motorsport, Tennis und Motorrad fahren. Ich bin ein Honda Freak und lasse mir gerne den Wind um die Nase wehen. Inzwischen habe ich meinen Lebensort an die Nordsee in Ostfriesland verlagert, weil ich mein Herz an ein Denkmal von Anno 1746 verloren habe. Bei Fragen oder Fehlangaben auf den Colozine Köln News Seiten hier die Kontaktmöglichkeit Jazzie (Reinhold Packeisen) oder Mail an info@koeln-news.com :-) Tel.+49 170 90 08 08 74