Köln-Eben auf der Webseite von Radio Köln verkündet was schon lange überfällig ist. Der Präsident und Hauptgeschäftsführer der Kölner Industrie- und Handelskammer sieht sich mit einer Strafanzeige des Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) konfrontiert. Der Bundesverband für freie Kammern kritisiert die Kampagne der IHK für den Ausbau des Hafen Godorf.
Nach Ansicht des Vereins wird dadurch der Tatbestand der Untreue erfüllt, weil die IHK Gelder dafür verwendet habe, sich öffentlich zu äußern. Der Bundesverband für freie Kammern wendet sich dagegen, dass Unternehmen zur Mitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern verpflichtet sind.
In der neuen Rheinischen Zeitung steht die Begründung:
Obwohl das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2010 den Industrie- und Handelskammern ausdrücklich Mäßigung im Hinblick auf öffentliche Äußerungen auferlegt hat, und das Verwaltungsgericht Stuttgart erst im April diesen Jahres in Konkretisierung dieses Urteils der IHK Stuttgart das Aufhängen nur eines Werbeplakates „Pro-Stuttgart-21“ verboten hat, beteiligt sich die IHK Köln an einer Werbekampagne zugunsten des Ausbaus des „Godorfer Hafens“ in Köln.
„Die IHK gebärdet sich wie eine Partei oder Bürgerinitiative“, so bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. Er weist daraufhin, dass die IHK in dieser Kampagne (Hafen Godorf) sowohl finanziell wie rechtlich die Hauptverantwortung trage, wie ein Blick in das Impressum der Internetseite der Kampagne zeige. „Wenn in Stuttgart schon ein Werbeplakat unzulässig ist, sind in Köln 50 Plakate wohl erst recht nicht erlaubt“, so Boeddinghaus.