Für Raucher – clevere Alternativen zur klassischen Zigarette

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Unsplash.com © Elsa Donald CC0 Public Domain Immer häufiger sieht man Menschen mit einer Art Stift in der Hand, die erst beim Ausatmen als Raucher erkennbar werden. Solche Geräte sind entweder E-Zigaretten oder Verdampfer.

Köln- Der blaue Dunst ist mittlerweile in vielen Gebäuden strikt untersagt und der Raucher steht gesellschaftlich am Rande. Immer häufiger sieht man E-Zigaretten und Verdampfer, die eine geduldete Alternative zur klassischen Zigarette darstellen.

Das Nichtraucherschutzgesetz hat binnen einigen Jahren die Umwelt verändert

Noch in den 1990-er Jahren war es in vielen Situationen noch vollkommen selbstverständlich, auch in geschlossenen Räumen rauchen zu dürfen. So durfte man beispielsweise in den Fluren von Behörden rauchen, während es in Zügen spezielle Raucherabteile gab. In Flugzeugen waren die hinteren Plätze für Raucher reserviert, während man in Restaurants und Cafés ganz selbstverständlich Zigaretten, Zigarren oder Zigarillos genießen konnte. Im Büro organisierte die Belegschaft untereinander, wo geraucht wird und ob es überhaupt rauchfreie Gebiete gibt.

Mit Einführung und Durchsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes haben sich Schritt für Schritt die Möglichkeiten für Raucher eingeschränkt. Die Bundesländer haben dabei jeweils eigene Verordnungen teilweise schrittweise erlassen und umgesetzt.

Das Gesetz ist im Prinzip kein Rauchverbot, sondern ein Schutz für Nichtraucher, die eine Belastung durch Passivrauch nicht dulden müssen. Das Gesetzt ist auf Bundesebene Teil von Arbeits- und Jugendschutz, während es im Landesrecht auch auf den öffentlichen Raum angewendet wird.

Es lässt sich nicht bundeseinheitlich sagen, seit wann das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten ist, da alle Länder die Umsetzung in eigenen Zeiträumen gestaltet haben. Die Werbung für Tabakwaren wurde in Teilen schon 1975 verboten. Das Nichtraucherschutzgesetz findet in folgenden Teilbereichen Anwendung:

  • Arbeitsplatz: Als Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss der Arbeitgeber den Nichtraucherschutz gewährleisten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Raucher haben kein Recht auf Orte und Pausen zur Suchtbefriedigung.
  • Verkehr: Seit 2007 gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus, Straßenbahn, Taxi, Bahn und Flugzeug ein Rauchverbot. Es wurde Schritt für Schritt auch auf Warte- und Aufenthaltsbereiche rund um diese Verkehrsmittel ausgeweitet. Lediglich in gekennzeichneten Raucherzonen oder in speziellen „Räumen“ am Flughafen darf noch geraucht werden.
  • Einrichtungen des Bundes: In Behörden, Dienststellen und weiteren Einrichtungen des Bundes ist das Rauchen untersagt. Meist werden gekennzeichnete Zonen ausgewiesen, in denen geraucht werden darf.

Das Nichtraucherschutzgesetz sah im Rahmen einer Vereinbarung von 2005 zunächst auch vor, dass in der Gastronomie nicht mehr geraucht werden darf. Hier griff der Schutz der Arbeitnehmer, denen die tägliche Arbeit über Stunden hinweg in verqualmten Räumen nicht mehr zugemutet werden konnte. Heute gelten in Cafés, Hotels, Restaurants, Discotheken und Bars unterschiedliche Regeln, die das Rauchen vielfach wieder zulassen.

Was den Raucher umtreibt

Ob als reiner Genussraucher oder tatsächlich nikotinabhängige Person sehen sich Raucher aufgrund dieser Veränderungen in ihrer Freiheit eingeschränkt, wobei der Schutz der Allgemeinheit aus nachvollziehbaren Gründen über der Beeinträchtigung Dritter steht. Mittlerweile muss sich die Justiz mit rauchenden Nachbarn und rauchenden Mietern befassen.

Am Arbeitsplatz hat das Nichtraucherschutzgesetz beispielsweise viele Diskussionen ausgelöst. Saßen bislang 5 Personen in einem gemeinsamen Büro, von denen zwei Raucher waren, qualmten diese die drei Nichtraucher tagtäglich zu. Der Streit ums Lüften wurde durch das Gesetz überflüssig, da den Rauchern meist ein Platz draußen zugewiesen wurde. Während zwei Raucher nun regelmäßig zu „Raucherpausen“ nach draußen gingen, fühlten sich die nichtrauchenden Arbeitnehmer benachteiligt.

Für Arbeitgeber eine Herausforderung: Zur Befriedung und Erhaltung eines guten Klimas am Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber für Ausgleich sorgen. Vielfach müssen sich Raucher ein- und wieder ausstempeln, wenn sie rauchen gehen. Andere arbeiten mit pauschalen Zeiten, die vom Raucher nachgearbeitet werden müssen.

Auf Umwegen hat das eigentlich zum Schutz der Nichtraucher erdachte Gesetz tatsächlich Auswirkungen darauf, dass immer mehr Menschen das Rauchen aufgeben. Denn es wurde für Raucher immer umständlicher, im normalen Alltag in regelmäßigen Abständen die Nikotinsucht zu befriedigen.

Die regelmäßige Flucht aus dem Restaurant, die schiefen Blicke der Arbeitskollegen, die Warnbilder auf den Zigarettenschachteln und die stetig steigenden Kosten erzeugen eine Menge Druck auf Rauchende. Die gesundheitlichen Gefahren dürften mittlerweile jedem bekannt sein. Es ist daher nicht verwunderlich, dass immer mehr Raucher nach praxistauglichen Alternativen suchen.

Welche Alternativen zur Zigarette auf dem Markt sind

Die Tabak-Industrie ist während all dieser Umbrüche natürlich nicht untätig geblieben und es wurden Alternativen zur gewöhnlichen Zigarette erdacht. Durchgesetzt haben sich bis dato zwei Technologien:

  • E-Zigarette: Besteht aus Akku, Tank, Verdampfer-Einheit und Mundstück.
  • Verdampfer: Besteht aus einem im Tank verbauten Verdampfer und Mundstück.

Der größte Unterschied besteht darin, dass die E-Zigarette sofort für die direkte Nutzung geeignet ist, während der Verdampfer ohne Akku-Einheit nicht sofort einsatzbereit ist. Wer die beiden Technologien zunächst ausprobieren möchte, kann in einem E-Zigaretten-Shop diverse Starter-Kits bestellen. Hier kann für geringe Anschaffungskosten ausprobiert werden, welche Varianten am besten zu den eigenen Bedürfnissen passen.

 

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Gesellschaft wieder mittendrin statt an den Rand gedrängt – die E-Zigarette macht es Rauchern leichter, den Alltag zu meistern.

Tipp: Es gibt die Liquids mit und ohne Nikotin. Raucher können daher E-Zigaretten nutzen, um sich beim Rauchen Schritt für Schritt vom Nikotin zu entwöhnen.

Bei der Nutzung müssen Anwender immer beachten, dass die Geräte mit sogenannten Liquids befüllt werden müssen. Diese flüssigen Alternativen zum Tabak gibt es in klassischen Rauch-Aromen, aber auch in fruchtigen Varianten. Darüber hinaus gehört zu den elektronischen Zigaretten immer ein Ladegerät. Ohne Strom kann der Raucher seine Zigaretten-Alternative also nicht nutzen.

Anwender beschreiben vielfach, dass sie mit der E-Zigarette viele Vorteile genießen. Meist darf in geschlossenen Räumen geraucht werden, denn von diesen Geräten geht keinerlei Gefahr für andere Menschen durch Passivrauch aus. Außerdem riechen weder Haut noch Finger, Haare und Kleidung so stark nach Qualm wie bei normalen Zigaretten. Ob die Alternativen zur Zigarette weniger gesundheitsgefährdend sind, ist noch nicht abschließend bewiesen worden.

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Jazzie ist mein Nickname als Jazzmusiker. COLOZINE Magazin ist mein Blog. Beruflich bin ich Inhaber einer Internetagentur in Köln und Ostfriesland. Hier fröne ich meinen Hobbys. Ich liebe Smooth Jazz und die USA Jazz Musik Szene. Als Jazz Fan sehe ich Harmonie, nicht nur in der Musik, als unser allerhöchstes Gut an. Jazz-, Pop-, Hardrock- und Bluesmusik hat die Welt verändert und ist für mich unverzichtbar. Grund genug, durch die Welt zu surfen und Ausschau nach guten Music Acts und Musikern zu halten. Ich bin Fan des 1. FC Köln. Weitere Faibles gelten dem Motorsport, Tennis und Motorrad fahren. Ich bin ein Honda Freak und lasse mir gerne den Wind um die Nase wehen. Inzwischen habe ich meinen Lebensort an die Nordsee in Ostfriesland verlagert, weil ich mein Herz an ein Denkmal von Anno 1746 verloren habe. Bei Fragen oder Fehlangaben auf den Colozine Köln News Seiten hier die Kontaktmöglichkeit Jazzie (Reinhold Packeisen) oder Mail an info@koeln-news.com :-) Tel.+49 170 90 08 08 74