Es ist schon eine Krux das immer wieder windige und findige Rechtsanwalts Kanzleien auf dem Kriegsfuß sind und sich die Taschen voll schaufeln so auch in Sachen Google Maps
Für Endanwender steht Google Maps inklusive der Suchergebnisse, Karten und Fotos für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch zur Verfügung. Für kommerzielle Nutzer steht Google Maps nur für den internen Gebrauch zur Verfügung und darf nicht kommerziell weiter vertrieben werden, außer das Kartenmaterial ist erreichbar und wird angezeigt, indem man die Google Maps API gemäß ihren Nutzungsbedingungen verwendet.
Maps für gewerbliche Zwecke kostenpflichtig
Copyright und Herkunftshinweise jeder Art dürfen nicht verändert oder weggelassen werden. Die Geocode-Daten stammen von NAVTEQ und von Tele Atlas Nordamerika sowie von anderen Drittanbietern.
Wenn Sie die Google Maps-API in Zusammenhang mit Ihrer Webseite und einem zugangsbeschränkten, eventuell kostenpflichtigen Angebot einsetzen wollen, dann ist Enterprise Solutions: Google Maps das richtige. Achtung kostenpflichtiges Produkt.!!
Google Maps für Unternehmen bietet gegenüber dem kostenlosen Google Maps zusätzliche Funktionen und Telefonsupport.
Wenn man einen Google-Account besitzt und einen Key für die Google Maps API beantragt, dann bekommt man die Nutzungsbedingungen noch einmal zusammengefasst präsentiert. Darin betont Google noch einmal ausdrücklich, dass der Dienst, in dessen Rahmen die Google Maps API eingebaut wird, kostenlos zugänglich sein muss.
Auch in der FAQ zur Google Maps API wird dies noch einmal betont.Die Maps API ist verfügbar für alle Seiten, die Anwendern kostenlos zur Verfügung stehen.
Sie können die Google Maps API sowohl für kommerzielle als auch für private Webseiten verwenden, so lange Sie sich an die Nutzungsbedingungen halten.
Sie dürfen die Karten und die Satellitenfotos aber nicht außerhalb der Google Maps APIs verwenden.
Ferner steht in der FAQ: So lange die Website kostenlos für Anwender erreichbar ist, darf die Google Maps API auch für kommerzielle Webseiten verwendet werden. Das gilt beispielsweise für Webseiten auf denen Werbung läuft oder wenn Anwender dafür bezahlen müssen, um auf der Website Informationen platzieren zu dürfen.
Als einzige Voraussetzung wird genannt, dass diese Seiten unbedingt frei zugänglich sein müssen.
Ausgenommen sind kommerzielle Webseiten mit folgenden Inhalten:
– Die Seite steht nur zahlenden Kunden offen
– Die Seite ist nur innerhalb einer Firma oder in einem Intranet erreichbar
– Die Seite dient zur Fahrzeug-Navigation
In diesen Fällen muss also das kostenpflichtige Google Maps für Unternehmen lizenziert werden.
Ausnahmen für Webseiten mit Anmeldung
Unter Umständen darf die kostenlose Google Maps API sogar für Passwort geschützte Webseiten verwendet werden.
Immer dann , wenn das Zugangs-Passwort kostenlos und relativ einfach erhältlich ist, wie es Google formuliert.
Achtung!! Seit einiger Zeit machen jedoch auch Abmahnungen in Zusammenhang mit Google Maps die Runde. Viele Besitzer von Websites sind verunsichert, ob sie Google Maps noch in ihren Webauftritt integrieren dürfen. Insbesondere solche Webseiten-Besitzer wurden abgemahnt, auf deren Websites Screenshots von Google-Maps-Karten eingefügt sind. Google Maps ist ein Vorzeigeprojekt der Ajax-Technologie und damit vom Web 2.0, viele Anwender dürften von dem Problem also betroffen sein. Also habe ich mich eben deshalb mit diesem Thema beschäftigt denn das Zikula Location Modul macht ja genau das.
Screenshots von Google Maps sind VERBOTEN !!!!
Screenshots von Google Maps dürfen keinesfalls in die eigene Website eingebaut werden. Wer das macht, verstößt gegen die Urbeberrechte an dem Karten- und Bildermaterial. Denn die verwendeten Bilder und Karten gehören keinesfalls Google selbst, sondern anderen Firmen.
Google hat lediglich eine Nutzungserlaubnis (Lizenz) von dem Eigentümer der Bilder bzw. der Karten erhalten.
Wer also einen Screenshot von einer Google Maps-Darstellung macht und auf seiner Website einbaut, verletzt bestehende Bildrechte.
Einbau der Google-Maps-API in die eigene Website
Nach den obigen Ausführungen dürfte eigentlich klar sein, dass sowohl Privatanwender ohne kommerzielle Interessen als auch kommerzielle Anwender die Google Maps-API in ihre Webauftritte integrieren können, sofern das fertige Ergebnis jedem Internetnutzer ohne Zugangsbeschränkungen und kostenfrei zur Verfügung steht.
Fazit
Besser bei Google Fragen wenn es gewerblich ist da ist man immer auf der sicheren Seite.
Hier noch ein kleiner Hinweis. Wenn sie mehr als eine Abmahnung von Rechtsanwaltskanzleien erhalten, ist immer die relevant die als erste bei ihnen zum Abmahngrund vorliegt. Andere haben keine Gültigkeit.
Dies erwähne ich weil sich offenbar einige Kanzleien auf diesem Themen-Gebiet austoben.