Köln- Der Kölner CDU Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte teilte gestern in einer Pressemitteilung mit, das der Zugriff auf Handydaten erleichtert werden soll,um so eine schnelle Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen ohne Pass ermöglichen soll.
Es sollen verstärkt technische Hilfsmittel ausgeschöpft werden
Diese Forderung der Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU) und Alexander Hoffmann (CSU) wird Gesetz. Damit könnten künftig u.a. Standort- und Verbindungsdaten von Smartphones und Tablets der Asylantragsteller ausgewertet werden.
Am heutigen Donnerstagabend entschied der Deutsche Bundestag abschließend über das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Darin enthalten ist ein wichtiger Punkt, den die Rechtsexperten Hirte und Hoffmann bereits Ende 2015 in einem Positionspapier zur Verbesserung der Asylpolitik vorgeschlagen hatten.
In Fällen, in denen keine Ausweispapiere für die Identitätsfeststellung vorgelegt werden, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig Handys und andere mobile Datenträger von Asylsuchenden auslesen, um Informationen über Identität und Staatsangehörigkeit zu gewinnen. Bisher dürfen das nur die Ausländerbehörden. Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass eine Auswertung der Datenträger bei bis zu 60 Prozent der Antragsteller hilfreich sein könnte, da die Mehrheit ohne Ausweisdokumente, wohl aber mit Handys in Deutschland ankomme.
Dazu sagt Alexander Hoffmann (CSU): „Die Identitätsprüfung bei Personen ohne Ausweisdokumente dauert bisher oft unnötig lange und bindet zu viele Kapazitäten. Das neue Gesetz erweitert nun die Mitwirkungspflicht der Flüchtlinge erheblich.“ Heribert Hirte (CDU) ergänzt: „Wer in unserem Land Zuflucht sucht, muss dazu bereit sein, dass wir seine Angaben zur Identität und Staatsangehörigkeit mit Hilfe seines Mobiltelefons und anderer Datenträger überprüfen. So können wir besser feststellen, wer unseren Schutz wirklich braucht und wir erhöhen die Innere Sicherheit in unserem Land.
Wer seine Zugangsdaten nicht für die Auswertung zur Verfügung stellt, der muss wissen, dass die Behörden in Zukunft berechtigt sind, diese Zugangsdaten beim zuständigen Telekommunikationsdienstleister zu erheben.“
Heribert Hirte regt an, in diesem Zusammenhang auch die jeweilige Religionszugehörigkeit festzustellen: „So könnten wir effektiver ausschließen, dass falsche Angaben zum eigenen Glauben gemacht werden, um einen Asylgrund zu schaffen.“ Wenn sich beispielsweise Koranverse auf dem Handy eines Flüchtlings befinden, der angibt, Christ zu sein, dann bestehe Anlass für eine genauere Prüfung.
„Der Zugriff auf Datenträger, also Festplatten in Smartphones und Notebooks, ist ein erster wichtiger Schritt. Wir müssen aber auch auf Daten von E-Mail-Accounts und Cloud-Diensten zugreifen dürfen, wenn wir ansonsten keine anderen Möglichkeiten zur Identitätsprüfung haben“, betont Alexander Hoffmann. „Wenn rund zwei Drittel aller Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind, keine Pässe mehr haben, bleibt uns gar nichts anderes übrig!“ Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flüchtlinge sei lange nicht so gravierend, wie von manchen behauptet werde. „Uns geht es nicht um private Chat-Verläufe, sondern darum herauszufinden, unter welchen Ländervorwahlen z.B. die Eltern der Antragsteller abgespeichert sind bzw. wohin telefoniert wurde.“
Hoffmann und Hirte kritisieren allerdings, dass die Datenträger nach dem Gesetzentwurf künftig unverändert nur von Bediensteten ausgewertet werden dürfen, die die Befähigung zum Richteramt haben: Angesichts der Vielzahl von Personen ohne Pass sei es nicht realisierbar, dass immer ein Volljurist den Zugriff auf die Daten vornimmt.
„Es ist eigentlich kein Grund ersichtlich, warum nicht eine Handyauswertung voll automatisiert unter Aufsicht eines Volljuristen stattfinden soll. Wenn gezielt nur bestimmte Daten ausgeworfen würden, wahre dies die Privatsphäre der Betroffenen und man brauche gleichzeitig weniger Personal dafür“, erklärt Heribert Hirte.