Köln – Das Internet Unternehmen manchmal trickreich vorgehen und Kunden mit Lockvogeltarifen gewinnen, ist gemeinhin bekannt. Wie gut das es Verbrauchermagazine und Organisationen gibt. So deckte jetzt ein Recherche des Verbrauchermagazins „WDR Servicezeit“ beim Wimdu,de Portal eine falsche Preisdarstellung auf. Darufhin hat die Wettbewerbszentrale am Montag den 29. Februar 2016, die Online-Plattform Wimdu.de wegen unzulässiger Irreführung des Kunden und Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt.
Der Servicezeit-Beitrag zur Preisdarstellung bei Wimdu.de wurde am Donnerstag, 3. März 2016 im WDR-Fernsehen ausgestrahlt und steht in der Mediathek.
Der Online-Anbieter, der nach eigenen Angaben mehr als 300.000 Unterkünfte in über 150 Ländern anbietet, mache zu Beginn der Buchung nicht deutlich, dass im Laufe des Buchungsprozesses weitere Kosten auf den Kunden zukommen.
Bei Stichproben der WDR Servicezeit stellte sich heraus, dass sich der beworbene Mietpreis durch später addierte Service-Gebühren um knapp 15 Prozent erhöht. Je nach Aufenthaltsort und -dauer können die zusätzlichen Gebühren so schnell mehrere Hundert Euro betragen. Die derzeitige Preisdarstellung von Wimdu.de suggeriere, so die Wettbewerbszentrale, dass der Kunde eine Wohnung zu dem zu Beginn kommunizierten Preis tatsächlich anmieten könne. Dies sei aber nicht der Fall.
Laut Wettbewerbszentrale muss bei Werbung für den Endverbraucher der Preis inklusive sämtlicher Kostenbestandteile angegeben werden.
Wimdu.de hat nun bis zum 16. März 2016 Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Ändert der Anbieter seine Darstellungspraxis nicht, wird die Wettbewerbszentrale den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen.(Quelle Ots/WDR)