Köln- Wer ist nicht unzufrieden, wenn der Autoversicherer mal wieder seinen Beitrag erhöht hat? Oder wer wünscht sich nicht auch einen guten Service für sein hart verdientes Geld? Oder war die Schadensbearbeitung nicht zufriedenstellend? Es gibt viele gute Gründe, seine Kfz-Versicherung zu wechseln. Noch nie war es so einfach wie heute, seine Versicherung zu wechseln. Zudem buhlen in Deutschland die Gesellschaften mit vielen verschiedenen Tarifen um die Gunst ihrer Kunden, sodass sich in der Regel ein Wechsel lohnt.
Vor dem Versicherungswechsel Tarife vergleichen
Besonders die Direktversicherungen, wie die RV24.de, können im direkten Vergleich punkten. Der Wechsel selber ist in der Regel mit nur einem Klick schnell online vollzogen. Nach Übermittlung der erforderlichen Daten wird der Kfz-Versicherer die notwendigen Vertragsdokumente zusenden. Meistens erfolgt noch am Tage des Abschlusses die Übermittlung der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer). Diese wird meistens per E-Mail oder SMS zugeschickt und gilt als Nachweis für einen bestehenden Kfz-Versicherungsschutz. Diese eVB-Nummer wird ebenfalls auf der Kfz-Zulassungsstelle benötigt, um ein Fahrzeug zuzulassen.
Tipp: Erst wechseln, dann laufenden Versicherungsvertrag kündigen
Damit ein Wechsel problemlos zum nächstmöglichen Zeitpunkt funktioniert, müssen die Laufzeiten des derzeitigen Versicherungsvertrags beachtet werden. Den Versicherungsunterlagen ist zu entnehmen, wann ein Vertrag regulär gekündigt werden kann.
Hierfür sind das Abschlussdatum und der Beginn der aktuellen Autoversicherung maßgeblich. Eine Kündigung kann frühestens nach einem Jahr ohne Angabe von Gründen erfolgen. Es reicht hierfür aus, einfach fristgerecht eine entsprechende Kündigung zu senden.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Zusätzlich zur oben beschriebenen ordentlichen Kündigung gibt es ein Sonderkündigungsrecht, welches es ermöglicht, die Versicherung außerhalb der regulären Kündigungsdauer zu wechseln. Die häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts sind Beitragserhöhungen und Schadensfälle.
Denn immer dann, wenn ein Beitrag erhöht wird, ist es möglich, die Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen. In der Regel teilt der Versicherer im November mit, wie hoch im Folgejahr der Beitrag ausfallen wird. Im Falle eines Schadens gibt es ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fall einen Monat nach Entscheidung, ob der Schaden übernommen wird oder nicht. Übrigens hat die Entscheidung keine Auswirkung auf die Kündigungsmöglichkeit.