Köln- Schon lange ist der Alkoholkonsum und seine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und die Sauberkeit im Öffentlichen Personennahverkehr bundesweit in der Diskussion. Viele Fahrgäste wünschen sich ein eindeutiges Verbot.
Die KVB wird ab heute Nacht nach dem Vorbild der erfolgreichen Regelungen im Hamburger Verkehrsverbund und den eindeutigen Kundenwünschen in Köln ein Bußgeld von 40 € bei Verstoß gegen das Alkoholkonsumverbot einführen. Die Bußgeldregelung gilt in allen Bussen und Bahnen auf Linien der KVB sowie auf den Bahnsteigen der U-Bahn. In den Fahrzeugen gilt bereits seit 2007 ein allgemeines Ess- und Trinkverbot. Das Verbot gilt nicht auf den Verteiler- und Zugangsebenen sowie an oberirdischen Haltestellen, weil diese öffentlicher Straßenraum sind.
Jürgen Fenske, Vorstandsvorsitzender der KVB: „Es geht uns nicht um die Bestrafung, sondern es geht uns darum, allen Fahrgästen ein noch besseres Gefühl bei Sicherheit und Sauberkeit zu geben. Die KVB wünscht sich einen attraktiven ÖPNV für Köln, als tägliches Angebot für alle „“ Gelegenheitsnutzer, Stammkunden, Touristen oder bislang unentschlossene Interessierte. Und wir wollen mit dieser Maßnahme einen eindeutigen Kundenwunsch erfüllen.“
Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot werden die Servicekräfte der KVB zunächst diese Fahrgäste ansprechen, um sie auf die Regelung und deren Hintergründe aufmerksam zu machen. Sollten diese Fahrgäste jedoch ihr Verhalten nicht ändern, soll durch die Servicekräfte vor Ort das angekündigte Bußgeld in Höhe von 40 € verhängt werden.
Um alle KVB-Kunden mit der kommenden neuen Regelung vertraut zu machen, startet zunächst ab dem 1. September 2013 die „Vorwarnphase“. In dieser wird das neue Bußgeld noch nicht erhoben, die Konsumenten werden jedoch auf die Regelung aufmerksam gemacht. Ab dem 1. Oktober wird dann das Bußgeld auch erhoben. Die KVB setzt bei der Neuregelung zum Alkoholkonsumverbot mit Bußgeld auf Einsicht- und Rücksichtnahme bei den Fahrgästen.